Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 363 Finanzierung aus Bundesmitteln
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- BVerfG, 22.05.2018 – 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in den Jahren 2005 und 2008 mit dem Gebot der Belastungsgleichheit bzgl Sozialabgaben (hier: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) vereinbar - Rechtfertigung des Aussteuerungsbetrags gem § 46 Abs 4 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 30.07.2004 für das Jahr 2005 aufgrund des Systemswechsels im Bereich der Arbeitsförderung - fehlende Beitragssatzrelevanz des Eingliederungsbeitrags gem § 46 Abs 4 SGB 2 idf vom 22.12.2007 für das Jahr 2008Zitiert von 10
- BVerfG, 02.08.2010 – 1 BvR 2393/08, 1 BvR 2580/08, 1 BvR 2606/08Nichtannahmebeschluss: Mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässige Verfassungsbeschwerde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Vorschrift des § 46 Abs 4 SGB 2 F: 2007-12-22 über Eingliederungsbeitrag - Zudem Subsidiarität gegenüber Geltendmachung vor den SozialgerichtenZitiert von 11
- BVerfG, 07.12.2010 – 1 BvR 2628/07Vereinbarkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe mit dem GrundgesetzZitiert von 61
- BVerfG, 26.09.2005 – 1 BvR 1773/03Arbeitsförderungsrecht: Frage der Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VG Sigmaringen, 23.05.2007 – 1 K 287/06
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2004 – L 9 AL 1587/03
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.02.2026 – 3 StR 397/25Strafrechtliche Einordnung der unberechtigten Erlangung von Kurzarbeitergeld in der PandemieZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 26.07.2010 – 5 LA 435/08Zitiert von 1
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 – 10 K 805/05 Kg
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 363 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/363#abs-1 (1) Der Bund trägt die Ausgaben für die Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung auf Grund dieses Buches der Bundesagentur übertragen hat. Verwaltungskosten der Bundesagentur werden nicht erstattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/363#abs-2 (2) Der Bund trägt die Ausgaben für die weiteren Aufgaben, die er der Bundesagentur durch Gesetz übertragen hat. Hierfür werden der Bundesagentur die Verwaltungskosten erstattet, soweit in dem jeweiligen Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist.